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Antrag für eine Schließfachnutzung am TAGORE-GYMNASIUM

    Ich beantrage für mein Kind ein Schliessfach.
    ErstanmeldungFolgeanmeldung
    Angaben zum Antrag
    Name des Schülers: Vorname:
    Klasse:
    Name, Vorname eines Erziehungsberechtigten:
    Anschrift PLZ:
    Stadt:
    Strasse:
    TelNr.:

    Weitere Hinweise:

    Datenschutzerklärung:
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art.4 Nr. 1 und 2 DSGVO) erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Pflichten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Folgende Daten werden erfasst: Name des Mieters, Name und Klasse des Fachnutzers, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Schließfachnummer. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten: Nach § 147 Abgabenordnung (AO) sind Buchungsbelege 10 Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören Name, gezahlter Betrag, Datum der Zahlung und Fachnummern. Außerdem beurteilt sich die Speicherdauer der personenbezogenen Daten auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) drei Jahre betragen. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Das gilt insbesondere für die vom Verein eingesetzte Schließfachverwaltung. Der Förderverein versichert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben und nur zu internen Verwaltungszwecken genutzt werden. Mit der elektronischen Verarbeitung der Daten erklärt sich der Mieter durch den Vertragsabschluss einverstanden.

    Vertragsbedingungen
    Anmietung
    Der Mietvertrag für ein Schließfach gilt für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Sommerferien gekündigt wird.
    Die Miete beträgt 25 EUR pro Schuljahr und ist im Voraus bis spätestens 15.06. zu überweisen.
    Rechte und Pflichten
    Der Mieter verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
    Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Schließfächer, insbesondere für persönliches Eigentum und Wertsachen.
    Der Vermieter hat das Recht, das Schließfach zu räumen, wenn:
    A) Die Miete nicht termingerecht (15.06.) und auch nach Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt wurde.
    B) Das Schließfach unsachgemäß benutzt wird.
    Mit der Räumung endet der Vertrag. Der Schließfachinhalt wird in diesem Fall der Schule übergeben.
    Kündigung
    Die Kündigung des Schließfaches muss schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Sommerferien an den Förderverein erfolgen. Ein Abgang des Schülers von der Schule ersetzt nicht die Kündigung des Vertrages.
    Bei Kündigung ist das Schließfach zu leeren und sauber zu hinterlassen.
    Eine Kündigung innerhalb des Schuljahres ist möglich. Es erfolgt jedoch keine anteilige Rückzahlung der Miete.
    Ihre Daten werden entsprechend der DSGVO nur für die Schließfachbetreuung im Rahmen des Tagore-Gymnasiums genutzt.